Erfolgreiche Visumverlängerung im Inland
Eine Visumsverlängerung ist in Deutschland nur unter engen Voraussetzungen möglich. Insbesondere bei kurzfristigen Schengen-Visa ist eine Verlängerung nach § 6 Abs. 2 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) in Verbindung mit Art. 33 Visakodex nur in Ausnahmefällen zulässig. In einem aktuellen Fall konnte eine Visumverlängerung für einen Mandanten erfolgreich durchgesetzt werden.
Der Sachverhalt
Der betroffene Mandant war bereits mehrfach in Deutschland und verfügt über ein Schengen-Visum mit mehrfacher Einreiseberechtigung (MULTI). Obwohl er einen Rückflug gebucht hatte und ausreisen wollte, war ihm dies aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen zeitweise nicht möglich. Sein gesundheitlicher Zustand machte eine Reise unmöglich, sodass er den geplanten Flug nicht antreten konnte.
Rechtliche Grundlagen für eine Verlängerung
Gemäß § 6 Abs. 2 AufenthG können Schengen-Visa unter bestimmten Bedingungen verlängert werden. Art. 33 Abs. 1 und Abs. 2 Visakodex nennt dabei folgende Gründe:
- Höhere Gewalt: Unvorhersehbare und unkontrollierbare Umstände, die eine Rückreise unmöglich machen, können eine Verlängerung des Visums rechtfertigen.
- Humanitäre oder schwerwiegende persönliche Gründe: Laut Bundestagsdrucksache 17/5470 sind etwa eine plötzliche schwere Erkrankung eines engen Familienmitglieds oder die Reiseunfähigkeit des Visuminhabers aufgrund unvorhersehbarer Umstände anerkannte Gründe für eine Verlängerung.
Behördliche Entscheidung und Vorgehen
Die zuständigen Behörden sind bei der Verlängerung von Besuchsvisa oft restriktiv. In diesem Fall konnte jedoch durch Vorlage zahlreicher medizinischer Bescheinigungen nachgewiesen werden, dass sich der Gesundheitszustand des Mandanten während des Aufenthalts erheblich verschlechtert hatte. Die Ausländerbehörde reagierte konstruktiv und nach einem intensiven schriftlichen sowie telefonischen Austausch wurde die Verlängerung des Aufenthalts um 90 Tage genehmigt.
Wichtige Hinweise zur Visumsverlängerung
Ein Verlängerungsantrag löst keine Fiktionswirkung aus. Das bedeutet, dass der aufenthaltsrechtliche Status bis zur Entscheidung unsicher bleibt. Es ist daher ratsam, eine Lösung möglichst während der Gültigkeit des Visums zu finden und frühzeitig mit der Behörde in Kontakt zu treten.
Sollten Sie sich in einer ähnlichen Situation befinden oder Fragen haben, können Sie gerne einen Termin für eine individuelle Beratung buchen.