Erfolg vor Gericht: Visum für medizinische Behandlung erstritten
Wenn medizinische Notwendigkeit auf starre Visumsvorschriften trifft, sind oft gerichtliche Schritte erforderlich, um das Recht auf medizinische Versorgung durchzusetzen. In einem aktuellen Fall wurde ein Visumantrag zunächst abgelehnt, obwohl der Betroffene in seinem Heimatland keine geeignete medizinische Behandlung erhalten konnte.
Der Hintergrund des Falls
Mein Mandant erlitt in seinem Heimatland einen schweren Unfall, der fast zur vollständigen Erblindung führte. Seine Familienangehörigen in Deutschland handelten sofort und fanden einen hochspezialisierten Facharzt, der bereit war, die dringend notwendige Behandlung durchzuführen. Die Finanzierung der Behandlung und des Aufenthalts war gesichert, und ein schneller Behandlungsbeginn war essenziell. Dennoch lehnte die zuständige Botschaft den Visumantrag ab, mit der Begründung, es bestünden Zweifel an der Rückkehrbereitschaft meines Mandanten.
Die Herausforderung: Wirtschaftliche Verwurzelung vs. humanitäre Notwendigkeit
Ein zentraler Aspekt der Ablehnung war die fehlende wirtschaftliche Verwurzelung meines Mandanten in seinem Heimatland. Da er ein eher bescheidenes Leben führte, konnte er nur wenige Nachweise über seine wirtschaftlichen Bindungen vorlegen. In solchen Fällen geraten humanitäre Notwendigkeiten häufig in Konflikt mit den regulären Visumsvorschriften.
Der Weg zum Erfolg: Klage und gerichtlicher Vergleich
Gegen die ablehnende Entscheidung wurde Klage erhoben. Im Laufe des Verfahrens konnte ein Vergleich erzielt werden, wodurch das Auswärtige Amt bereit war, das Visum zu erteilen, sofern bestimmte Unterlagen nachgereicht wurden. Nach der erfolgreichen Erbringung der geforderten Dokumente wurde das Visum bewilligt, sodass mein Mandant endlich nach Deutschland einreisen und die dringend benötigte Behandlung beginnen konnte.
Ein Happy End: Hoffnung auf Heilung
Das Schönste an diesem Fall: Die Behandlung zeigt bereits Wirkung. Das Augenlicht meines Mandanten hat sich schon teilweise verbessert, und es besteht berechtigte Hoffnung, dass im Laufe der weiteren Therapie noch deutlich mehr Sehkraft wiederhergestellt werden kann.
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