Anhörung nach § 28 VwVfG erhalten – Die Ausländerbehörde beabsichtigt, Ihren Antrag auf Aufenthaltserlaubnis abzulehnen?

Wenn die Ausländerbehörde beabsichtigt, Ihren Antrag auf Erteilung oder Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis abzulehnen, erhalten Sie in der Regel eine schriftliche Anhörung gemäß § 28 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG). Dies bedeutet, dass Ihnen vor einer ablehnenden Entscheidung die Möglichkeit gegeben wird, sich zu den geplanten Maßnahmen zu äußern und Ihre Argumente vorzubringen.

 

Was ist eine Anhörung der Ausländerbehörde?

  • Die Anhörung ist eine rechtliche Möglichkeit, Einwände vorzubringen.
  • Es handelt sich um einen letzten Schritt vor der formellen Ablehnung.
  • Die Frist zur Stellungnahme ist oft kurz (meist 1-3 Wochen).

 

Gründe für die Ablehnung einer Aufenthaltserlaubnis

Die Ablehnung einer Aufenthaltserlaubnis kann verschiedene Ursachen haben. Die Ausländerbehörde geht davon aus, dass die Voraussetzungen für die Erteilung / Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis nicht (mehr) vorliegen. Typische Gründe sind:

  1. Fehlende Lebensunterhaltssicherung
  2. Zweifel an der Identität oder Dokumenten
  3. Vorstrafen oder Sicherheitsbedenken
  4. Verstoß gegen Mitwirkungspflichten
  5. Kein Aufenthaltszweck (mehr)

 

Wie sollten Sie auf die Anhörung reagieren?

Eine fristgerechte und begründete Stellungnahme ist entscheidend, um die drohende Ablehnung abzuwenden oder eine bessere Ausgangslage für ein weiteres Verfahren zu schaffen. Folgende Schritte sind wichtig:

1. Frist einhalten

Prüfen Sie das Schreiben genau und beachten Sie die Frist zur Stellungnahme. Falls die Frist zu kurz ist, kann ggf. eine Fristverlängerung beantragt werden.

2. Stellungnahme mit rechtlicher Begründung einreichen

Ihre Antwort sollte detailliert, sachlich und mit Nachweisen begründet sein. Dabei können folgende Punkte wichtig sein:

  • Falls fehlende Unterlagen nachgereicht werden können, sollte dies geschehen.
  • Falls die Behörde unzutreffende Annahmen trifft, sollten diese klargestellt werden.
  • Falls die Ablehnung nicht mehr abwendbar ist, kann eine alternative Aufenthaltserlaubnis bzw. ein sog. Aufenthaltszweckwechsel geprüft werden (z.B. bei Abbruch eines Studiums oder einer Berufsausbildung)
  • Falls die Ausländerbehörde eine Ausweisungsentscheidung beabsichtigt, ist umfassend Stellung zu nehmen, um die Abwägungsentscheidung zu beeinflussen.

3. Rechtliche Beratung in Anspruch nehmen

Es ist dringend empfehlenswert, einen Anwalt für Migrationsrecht hinzuzuziehen. Eine fehlerhafte oder unzureichende Stellungnahme kann zu einer direkten Ablehnung führen.

 

Was passiert nach der Anhörung?

Nach Ablauf der Frist prüft die Behörde Ihre Stellungnahme. Danach sind folgende Szenarien möglich:

  • Positive Entscheidung: Ihr Antrag wird doch noch genehmigt.
  • Ablehnung: Sie erhalten einen formellen Ablehnungsbescheid.
  • Möglichkeit zum Widerspruch oder Klage: Falls der Antrag abgelehnt wird, kann ein Widerspruch (soweit im jeweiligen Bundesland ein Vorverfahren vorgesehen ist) oder eine Klage vor dem Verwaltungsgericht eingereicht werden.

 

Fazit: Schnell und strategisch handeln!

Wenn Sie eine Anhörung nach § 28 VwVfG erhalten, sollten Sie umgehend handeln. Eine gut begründete Antwort kann die Entscheidung der Behörde beeinflussen und eine Ablehnung verhindern. Lassen Sie sich von einem erfahrenen Anwalt für Migrationsrecht beraten, um Ihre Erfolgschancen zu maximieren.

 

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