Strafverfahren wegen unerlaubtem Aufenthalt eingestellt!

In der Praxis tritt immer wieder dasselbe Problem auf: Betroffene mit einer Aufenthaltserlaubnis, die rechtzeitig einen Verlängerungsantrag gestellt haben, geraten dennoch in rechtliche Schwierigkeiten. Der Grund liegt in der hohen Arbeitsbelastung der Ausländerbehörden, die oft verspätet auf Anträge reagieren. In solchen Fällen kann es vorkommen, dass die Betroffenen vorübergehend kein gültiges aufenthaltsrechtliches Dokument vorweisen können.

Die Fiktionswirkung 

Durch die rechtzeitige Antragstellung tritt jedoch die sogenannte Fiktionswirkung ein. Das bedeutet, dass der vorherige rechtmäßige Aufenthalt fortbesteht, bis eine Entscheidung über den Verlängerungsantrag getroffen wird. Dieser Zustand wird üblicherweise mit einer Fiktionsbescheinigung nachgewiesen. Wichtig zu wissen ist, dass diese Bescheinigung lediglich als Nachweis dient, aber keinen eigenständigen Rechtsstatus begründet.

Der aktuelle Fall

In einem aktuellen Fall wurde ein Mandant während einer Polizeikontrolle ohne gültiges Aufenthaltsdokument angetroffen. Die Polizei leitete daraufhin ein Strafverfahren wegen unerlaubtem Aufenthalt ein. Nach ausführlicher Stellungnahme zur Sach- und Rechtslage stellte die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren jedoch folgerichtig ein. Da die rechtzeitige Antragstellung die Fiktionswirkung ausgelöst hatte, lag kein strafbarer Aufenthalt vor.

Wichtige Handlungsempfehlungen

Dieser Fall verdeutlicht, wie wichtig es ist, stets ein gültiges Dokument der Ausländerbehörde bei sich zu führen. Falls die Behörde nicht rechtzeitig reagiert oder keine Fiktionsbescheinigung ausstellt, besteht in der Regel die Möglichkeit, einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht zu stellen.

Sollten Sie in eine ähnliche Situation geraten oder Fragen zu aufenthaltsrechtlichen Themen haben, vereinbaren Sie gerne einen Termin zur individuellen Beratung.