Die Blaue Karte EU (§ 18g AufenthG): Ihr Weg zu einer Karriere in Deutschland

Abstraktes Bild einer Blauen Karte EU

Die Blaue Karte EU bietet hochqualifizierten Fachkräften aus Nicht-EU-Staaten eine attraktive Möglichkeit, in Deutschland eine langfristige berufliche Perspektive zu erhalten. Mit diesem Aufenthaltstitel können ausländische Spezialisten schneller und einfacher eine Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis erhalten. In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und welche Vorteile die Blaue Karte EU bietet.

 

Wer kann eine Blaue Karte EU beantragen?

Die Blaue Karte EU richtet sich an qualifizierte Fachkräfte mit akademischem Abschluss oder gleichwertiger Qualifikation, die in Deutschland eine Beschäftigung aufnehmen wollen. Der Antrag auf Erteilung kann bereits vor der Einreise im Heimatland oder in bestimmten Fällen auch vom Inland aus bei der zuständigen Ausländerbehörde gestellt werden. In manchen Fällen ist eine Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erforderlich.

Wird in einem Mangelberuf lediglich die niedrigere Gehaltsschwelle erreicht, ist eine Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erforderlich, um den Ausgleich für die geringere Gehaltsanforderung sicherzustellen. Dabei ist umstritten, ob neben der Mindestgehaltsschwelle auch ein Vergleich mit branchenüblichen Gehältern erfolgen muss. Sollte in einem Mangelberuf jedoch ein Gehalt in Höhe von 50 % der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung erreicht werden, entfällt die Prüfung des Mangelberufstatus und die Blaue Karte EU kann ohne Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erteilt werden.

 

Voraussetzungen für die Blaue Karte EU

Gemäß § 18g des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) müssen Antragsteller folgende Bedingungen erfüllen:

Anerkannter Hochschulabschluss oder gleichwertige Qualifikation

Ein zentrales Kriterium ist ein in Deutschland anerkannter Hochschulabschluss oder ein Abschluss, der einem deutschen Hochschulabschluss gleichwertig ist. Die Gleichwertigkeit kann über die zentrale Datenbank ANABIN der Kultusministerkonferenz geprüft werden. Alternativ kann in bestimmten Fällen auch eine mindestens dreijährige Berufserfahrung als gleichwertig anerkannt werden, insbesondere für IT-Spezialisten.

Qualifizierte Berufstätigkeit

Die Blaue Karte EU wird nur erteilt, wenn die geplante Tätigkeit eine sogenannte qualifizierte Beschäftigung ist. Dies bedeutet, dass die Tätigkeit in einem akademischen oder hochqualifizierten Berufsfeld angesiedelt sein muss. Einfache Hilfstätigkeiten sind ausgeschlossen.

Mindestgehalt

Ein weiteres wesentliches Kriterium ist das Mindestgehalt. Die Gehaltsschwelle wird jährlich angepasst. Für reguläre Berufe beträgt das Mindestgehalt im Jahr 2025 48.300 Euro brutto jährlich. Für Mangelberufe, in denen ein besonderer Fachkräftemangel besteht (z. B. Ingenieure, IT-Fachkräfte, Ärzte, Mathematiker), liegt die Schwelle bei 43.759,80 Euro brutto jährlich.

Krankenversicherung

Wie bei anderen Aufenthaltstiteln muss der Antragsteller über eine ausreichende Krankenversicherung verfügen. Sozialversicherungspflichtige Beschäftigte sind in der Regel gesetzlich versichert. Alternativ ist auch eine private Krankenversicherung möglich, sofern sie die gesetzlichen Mindestanforderungen erfüllt.

Kein Ausweisungsinteresse

Die Blaue Karte EU wird nicht erteilt, wenn ein sogenanntes Ausweisungsinteresse besteht. Gründe hierfür können etwa Vorstrafen oder sicherheitsrelevante Bedenken sein.

 

Welche Vorteile bietet die Blaue Karte EU?

Die Blaue Karte EU bringt gegenüber einer regulären Aufenthaltserlaubnis für Erwerbstätige mehrere Vorteile mit sich:

  • Schnellerer Zugang zur Niederlassungserlaubnis: Inhaber einer Blauen Karte EU können bereits nach 33 Monaten eine unbefristete Niederlassungserlaubnis beantragen, sofern sie während dieser Zeit sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren. In bestimmten Fällen ist die Erteilung der Niederlassungserlaubnis sogar nach 21 Monaten möglich.
  • Erleichterter Familiennachzug: Ehepartner und Kinder können in der Regel einfacher nachziehen. Ehepartner müssen keine Deutschkenntnisse nachweisen, um eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten.
  • Arbeitserlaubnis in anderen EU-Ländern: Nach einer bestimmten Aufenthaltsdauer in Deutschland besteht die Möglichkeit, in ein anderes EU-Land umzuziehen und dort eine Blaue Karte EU zu beantragen.

Darf ich mit einer Blauen Karte EU in Deutschland arbeiten?

Ja, die Blaue Karte EU erlaubt eine uneingeschränkte Beschäftigung im vorgesehenen Fachbereich. Ein Arbeitgeberwechsel ist in den ersten zwei Jahren nur mit Zustimmung der Ausländerbehörde möglich. Danach entfällt diese Einschränkung.

 

Arbeitsplatzwechsel mit der Blauen Karte EU

Bei der erstmaligen Erteilung der Blauen Karte EU ist die Beschäftigung in der Regel auf einen bestimmten Arbeitgeber und eine bestimmte Position beschränkt. Bis zum 17.11.2023 war für einen Arbeitgeberwechsel innerhalb der ersten zwei Jahre eine Genehmigung der Ausländerbehörde erforderlich. Seit dem 18.11.2023 ist ein Wechsel des Arbeitsplatzes jedoch ab dem ersten Tag möglich, sofern die neue Position weiterhin die Voraussetzungen für eine Blaue Karte EU erfüllt. Eine Zustimmung der Ausländerbehörde ist nicht mehr erforderlich.

Während der ersten zwölf Monate nach der Erteilung kann die Ausländerbehörde den Wechsel jedoch für bis zu 30 Tage aussetzen und in diesem Zeitraum ablehnen. Dies gibt den Behörden eine gewisse Kontrolle über den Arbeitsmarkt und stellt sicher, dass die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.

Als Arbeitsplatzwechsel gilt nicht nur der Wechsel zu einem anderen Unternehmen, sondern auch ein Wechsel der Position innerhalb desselben Arbeitgebers. Nicht dazu zählen hingegen übliche Beförderungen, sofern sich die ausgeübten Tätigkeiten nicht wesentlich verändern. Da gesetzlich nicht klar definiert ist, wann eine Beförderung als Arbeitsplatzwechsel gewertet wird, kann dies in der Praxis unterschiedlich gehandhabt werden.

Es empfiehlt sich, frühzeitig mit der zuständigen Ausländerbehörde in Kontakt zu treten, um mögliche Auflagen rechtzeitig anpassen zu lassen und schnell aufenthaltsrechtliche Klarheit zu erhalten.

 

Was passiert, wenn ich arbeitslos werde?

Sollte das Arbeitsverhältnis beendet werden, besteht eine Nachfrist von bis zu drei Monaten, um eine neue Beschäftigung zu finden. Andernfalls kann die Blaue Karte EU widerrufen werden. In bestimmten Fällen kann jedoch ein Wechsel in eine andere Aufenthaltserlaubnis möglich sein (z.B. zur Arbeitsplatzsuche).

 

Fazit

Die Blaue Karte EU bietet hochqualifizierten Fachkräften eine attraktive Möglichkeit, eine Karriere in Deutschland aufzubauen. Wer die Voraussetzungen erfüllt, profitiert von einem schnellen Verfahren, besseren Integrationschancen und erleichtertem Familiennachzug. Angesichts der komplexen Anforderungen ist eine frühzeitige rechtliche Beratung empfehlenswert, um Fehler im Antragsverfahren zu vermeiden.

 

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