Erfolg: Einreisesperre verkürzt – Vorsicht bei der Beauftragung von Agenturen zur Visumbeantragung im Ausland

Meine Mandantin beantragte ein Schengen-Visum bei der deutschen Botschaft, um ihren in Deutschland lebenden Partner für drei Wochen zu besuchen. Sie ist eine hochqualifizierte IT-Fachkraft mit einem festen Arbeitsvertrag in ihrem Heimatland. Zur Unterstützung bei der Antragstellung wandte sie sich an einen Visavermittler. Das Visum wurde erteilt, und sie reiste nach Deutschland.

Zurückweisung am Flughafen

Bei einer routinemäßigen Kontrolle am Flughafen wurden die Angaben im Visumantrag überprüft. Dabei stellte sich heraus, dass falsche Informationen zur Reiseroute gemacht worden waren. Der Vermittler hatte diese mutmaßlich zur Erhöhung der Erfolgsaussichten eingetragen. Mehrere Hotels wurden gebucht und anschließend storniert. Meine Mandantin war sich dieser Hintergründe nicht bewusst. Die Bundespolizei entschied daraufhin, sie an der Grenze zurückzuweisen. Sie musste die Nacht auf einem Feldbett verbringen und wurde am nächsten Morgen in ihr Heimatland zurückgeflogen. Zudem erhielt sie eine mehrjährige Einreisesperre. Diese Entscheidung traf meine Mandantin und ihren Partner schwer – sie hatten ihre Eheschließung für dieses Jahr geplant.

Gesetzliche Grundlage der Einreisesperre

Mit dem Gesetz vom 21. Februar 2024 wurde § 11 Abs. 1 S. 2 AufenthG erweitert. Seither ist ein Einreise- und Aufenthaltsverbot auch im Falle einer Zurückweisung zwingend zu verhängen. Diese Reform wurde eingeführt, um eine Gleichbehandlung mit Fällen der Ausweisung oder Abschiebung sicherzustellen. Auch in diesen Fällen ist eine Sperre verpflichtend.

Erfolg: Verkürzung der Einreisesperre

Unmittelbar nach der Entscheidung wurde Kontakt zur Bundespolizei aufgenommen und die Verwaltungsakte sorgfältig geprüft. Anschließend wurde ein ausführlicher Antrag auf Aufhebung der Befristung gestellt. Die mehrjährige Einreisesperre war in diesem Fall nicht erforderlich und unverhältnismäßig. Nach einer detaillierten Schilderung des Sachverhalts und fundierten rechtlichen Argumentationen wurde die Entscheidung überprüft. Die Bundespolizei reagierte zügig und traf innerhalb kurzer Zeit eine Entscheidung: Die Sperre wurde erheblich reduziert und läuft bereits in vier Wochen aus. Damit ist die geplante Eheschließung wieder möglich – zur großen Erleichterung meiner Mandantin und ihres Verlobten.

Fazit

Eine Einreisesperre kann schwerwiegende Folgen haben. Lassen Sie sich frühzeitig fachkundig beraten. Als Fachanwalt für Migrationsrecht unterstütze ich Sie dabei, Ihre Rechte durchzusetzen. Häufig gibt es gute Gründe, eine Sperre nachträglich zu verkürzen oder aufzuheben. Vereinbaren Sie gerne einen Termin.