Erfolg im Strafverfahren: Freispruch für meinen Mandanten

Mein Mandant sah sich mit einem schwerwiegenden Vorwurf konfrontiert. Ihm wurde eine Unterschlagung vorgeworfen – ein strafrechtlich eher geringfügiger Tatbestand. Dennoch hatte dieser Fall erhebliche Konsequenzen: Gegen meinen Mandanten war bereits ein Strafbefehl erlassen worden, gegen den ich Einspruch eingelegt habe. Die größten Risiken drohten jedoch nicht im Strafrecht, sondern im Aufenthaltsrecht.

Drohende aufenthaltsrechtliche Konsequenzen

Mein Mandant besitzt eine befristete Aufenthaltserlaubnis. Wäre der Strafbefehl rechtskräftig geworden, hätte dies aller Voraussicht nach zur Nichtverlängerung seiner Aufenthaltserlaubnis und zur Aufforderung zur Ausreise geführt.

Bei jeder Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis werden auch die allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen geprüft. Eine zentrale Voraussetzung ist, dass kein Ausweisungsinteresse besteht. In diesem Fall hätte das bestehende Ausweisungsinteresse einer Verlängerung mit hoher Wahrscheinlichkeit entgegengestanden. Zudem ist mir die zuständige Ausländerbehörde im Süden Deutschlands aus anderen Fällen für ihre besonders strenge Vorgehensweise bekannt. Eine Verurteilung hätte somit weitreichende Konsequenzen für meinen Mandanten gehabt.

Ein vorbildlich integrierter Mandant

Mein Mandant lebt seit vielen Jahren in Deutschland, ist nicht vorbestraft, hat seine Ausbildung erfolgreich abgeschlossen und arbeitet bereits lange im selben Betrieb. Zudem hat er die deutsche Sprache gelernt und sich umfassend integriert. Es ging für meinen Mandanten um alles. Im Falle eines Freispruchs stünde der Weg für eine Einbürgerung offen. Eine Verurteilung hätte demgegenüber wahrscheinlich zu einer Aufenthaltsbeendigung geführt.

Der Freispruch: Entscheidung mit großer Tragweite

Bereits im Vorfeld regte ich gegenüber der Staatsanwaltschaft an, den Strafbefehl zurückzunehmen. Die Staatsanwaltschaft lehnte dies jedoch ab, da sie zu diesem Zeitpunkt noch fest von der Täterschaft meines Mandanten überzeugt war.

Nach der Hauptverhandlung änderte die Staatsanwaltschaft ihre Einschätzung. Angesichts der eindeutigen Beweislage beantragte sie folgerichtig einen Freispruch.

In der Hauptverhandlung konnte dargelegt werden, dass mein Mandant unschuldig ist. Nach der Beweisaufnahme stand fest: Er war es nicht gewesen. Das Gericht sprach ihn frei – ein Freispruch erster Klasse.

Ein neuer Weg in die Zukunft

Meinem Mandanten fiel ein Stein vom Herzen. Die unberechtigte Anschuldigung hätte beinahe seine gesamte Zukunft in Deutschland zerstört. Doch nun steht ihm der Weg zum deutschen Pass wieder offen, und er kann seine mustergültige Integration zum Abschluss bringen.

Wichtige Erkenntnis: Strafrechtliche Urteile und das Aufenthaltsrecht

Es herrscht oft der weitverbreitete Irrglaube, dass Geldstrafen unter 90 Tagessätzen nicht im Führungszeugnis auftauchen und damit für die Ausländerbehörde irrelevant sind. Dies ist jedoch nicht der Fall! Auch eine Verurteilung unterhalb dieser Grenze kann schwerwiegende aufenthaltsrechtliche Konsequenzen haben.

Fazit

Dieser Fall verdeutlicht, dass eine fundierte Verteidigung erheblichen Einfluss auf das Ergebnis eines Strafverfahrens haben kann – insbesondere wenn aufenthaltsrechtliche Konsequenzen drohen.

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