Ausländerbehörde erteilt Niederlassungserlaubnis trotz befristetem Arbeitsvertrag

Ein erfreulicher Erfolg für meinen Mandanten: Trotz eines befristeten Arbeitsvertrags konnte ich erfolgreich eine Niederlassungserlaubnis durchsetzen. Dieser Fall zeigt, dass eine schematische Ablehnung aufgrund einer bloßen Befristung nicht zulässig ist.

Der Fall meines Mandanten

Mein Mandant hat in Deutschland die Schule erfolgreich abgeschlossen, eine Berufsausbildung absolviert und bereits über 60 Monate Rentenversicherungsbeiträge geleistet. Trotz dieser stabilen Erwerbsbiografie verlangte die Ausländerbehörde für die Erteilung der Niederlassungserlaubnis einen unbefristeten Arbeitsvertrag. Dies stellte eine erhebliche Hürde dar, da er aktuell in einem befristeten Arbeitsverhältnis steht. Zudem ist in seiner Branche die Befristung von Arbeitsverträgen eine übliche Praxis, sodass sein derzeitiges Beschäftigungsverhältnis keinesfalls eine unsichere Erwerbssituation widerspiegelt.

Individuelle statt schematische Prüfung der Lebensunterhaltssicherung

Bei der Prüfung, ob der Lebensunterhalt gesichert ist, muss die Behörde auch eine Prognose darüber treffen, wie wahrscheinlich es ist, dass dieser künftig gesichert bleibt. Ein befristeter Arbeitsvertrag kann dabei ein negatives Indiz sein, führt aber keineswegs automatisch zu einer negativen Prognose. Eine rein schematische Betrachtungsweise ist unzulässig – stattdessen muss stets die individuelle Situation des Antragstellers berücksichtigt werden.

In diesem Fall war entscheidend, dass mein Mandant bereits seit mehreren Jahren in seinem Betrieb tätig ist, dort seine Ausbildung erfolgreich abgeschlossen hat und eine hohe berufliche Kontinuität aufweist. Zudem belegte eine Arbeitgeberbescheinigung, dass eine Vertragsverlängerung sehr wahrscheinlich ist und auch ein späterer Übergang in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis erwartet wird.

Diese Argumentation überzeugte die Behörde: Mein Mandant erhielt schließlich seine Niederlassungserlaubnis – ein wichtiger Erfolg, der zeigt, dass eine individuelle Prüfung der Erwerbsbiografie entscheidend ist. Durch die Verbesserung seines aufenthaltsrechtlichen Status kann er nun endlich seine Ehefrau nachziehen lassen.

Fazit

Dieser Fall verdeutlicht, dass eine Ablehnung der Niederlassungserlaubnis wegen eines befristeten Arbeitsvertrags nicht immer gerechtfertigt ist. Wer sich in einer ähnlichen Situation befindet, sollte sich nicht entmutigen lassen. Gerne unterstütze ich Sie bei der Durchsetzung Ihres Anspruchs auf eine Niederlassungserlaubnis. Vereinbaren Sie einen Beratungstermin – ich helfe Ihnen weiter!