Mein Mandant erhält eine letzte Chance

Mein Mandant ist Student an einer deutschen Universität und befindet sich in einem Bachelor-Studiengang. Aufgrund seines Studiums wurde ihm eine Aufenthaltserlaubnis nach § 16b AufenthG erteilt. Allerdings konnte er aus verschiedenen persönlichen Gründen sein Studium nicht mit der erforderlichen Zielstrebigkeit verfolgen. So befand er sich bereits im 10. Semester und hatte bislang nur eine minimale Anzahl an Creditpoints erworben.

Die Ausländerbehörde kam daher zu dem Schluss, dass mein Mandant sein Studium nicht ordnungsgemäß betreibt – eine Einschätzung, die nicht gänzlich unbegründet war. Infolgedessen beabsichtigte die Behörde, die Aufenthaltserlaubnis nicht weiter zu verlängern und meinen Mandanten zur Ausreise aufzufordern.

Durch eine umfassende anwaltliche Stellungnahme, in der alle rechtlichen und tatsächlichen Aspekte dargelegt wurden, konnte jedoch erreicht werden, dass die Behörde von ihrer beabsichtigten Entscheidung vorerst wieder Abstand genommen hat. Sollte mein Mandant im kommenden Semester durch bestandene Klausuren neue Studienleistungen nachweisen, besteht die Möglichkeit einer langfristigen Verlängerung seiner Aufenthaltserlaubnis. Es besteht nunmehr wieder die Möglichkeit zu studieren und einen deutschen Hochschulabschluss zu erlangen. Nach Abschluss des Studiums würden dann weitgehende aufenthaltsrechtliche Möglichkeiten bestehen.

Trotz einer scheinbar aussichtslosen Situation konnte somit eine letzte Chance erkämpft werden. Mein Mandant ist überglücklich über diese Entscheidung und hat sich bereits für sieben Klausuren angemeldet. Er ist entschlossen, diese Gelegenheit zu nutzen, und ich wünsche ihm viel Erfolg dabei!