Die Staatsanwaltschaft Hamburg wirft dem HSV-Profi Bakery Jatta vor, durch unrichtige Angaben, einen Aufenthaltstitel erschlichen zu haben. In der Folge kam es zu einer Hausdurchsuchung bei Jatta. Bis zum heutigen Tag konnten die Vorwürfe nicht bestätigt werden – nach wie vor gilt die Unschuldsvermutung.
Das Ausländerstrafrecht ist in § 95 ff. AufenthG geregelt. Hierbei handelt es sich um Straftaten, die nur durch Ausländer begangen werden können.
Das Hamburger Abendblatt fragte kurzfristig an, ob ich für ein Interview bereit stände, um das Ausländerstrafrecht und das gesamte Verfahren in dieser Angelegenheit etwas näher zu erläutern. Online ist der Artikel unter folgendem Link abrufbar:
Die entsprechende Printausgabe erschien am 04. Juli 2020.