Aufenthaltserlaubnis Sprachkurs / Visum Sprachkurs (§ 16f AufenthG)
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Es besteht gem. § 16f AufenthG die Möglichkeit, ein Visum bzw. eine Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Teilnahme an einem Sprachkurs zu beantragen.
Visum Sprachkurs Deutschland
Zunächst ist vom Ausland ein Visum bei der zuständigen Auslandsvertretung zu beantragen. Das Visum berechtigt zur Einreise. Die Aufenthaltserlaubnis ist dann bei der zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland zu beantragen.
Voraussetzungen Aufenthaltserlaubnis Sprachkurs
Um eine entsprechende Aufenthaltserlaubnis zu erhalten, müssen die allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen nach § 5 AufenthG erfüllt sein. Es muss insbesondere der Lebensunterhalt für die geplante Aufenthaltszeit gesichert sein.
Des Weiteren muss der Aufenthalt zu Zweck der Teilnahme an einem Sprachkurs dienen. Gemeint sind Kurse, die dem allgemeinen Spracherwerb dienen. Es muss sich um Sprachkurs zum Erlernen der deutschen Sprache handeln. In der Regel soll es sich um sog. Intensivkurse handeln, die täglich stattfinden und mindestens 18 Wochenstunden umfassen. Die sporadische Teilnahme an einem Kurs ist nicht ausreichend.
Ermessen der Behörde
Ob eine Aufenthaltserlaubnis bzw. ein Visum zum Zwecke der Teilnahme an einem Sprachkurs gem. § 16f AufenthG erteilt wird, steht im Ermessen der Ausländerbehörde bzw. der Botschaft. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Erteilung. Oftmals werden in der Praxis Anträge mit der Begründung abgelehnt, dass Zweifel bestünden, dass die Antragsteller nach Beendigung des Sprachkurses wieder zurück in das Heimatland gehen werden.
Wechsel des Aufenthaltstitels
Die Aufenthaltserlaubnis ist stehts an einen bestimmten Zweck gebunden, z.B. der Teilnahme an einem Sprachkurs. Ein Wechsel des Aufenthaltszwecks ist vor Beendigung des Sprachkurses nur bedingt möglich. Gem. § 16f Abs. 3 AufenthG soll ein Wechsel nur möglich sein, sofern ein gesetzlicher Anspruch auf einen solchen besteht. Gemeint sind unter anderem Fälle, in denen ein Anspruch auf die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aufgrund einer Eheschließung oder der Geburt eines Kindes besteht. Ferner ist ein Wechsel nur in Ausnahmefällen Wechsel möglich.
Aufenthaltserlaubnis nach Beendigung des Sprachkurses
In bestimmten Fällen kann nach Beendigung eines Sprachkurses eine Aufenthaltserlaubnis zu einem anderen Zweck ohne vorherige Ausreise beantragt werden. § 39 AufenthV regelt Fälle, in denen es dem Ausländer möglich ist, eine Aufenthaltserlaubnis direkt aus dem Inland zu beantragen. Ein Visumverfahren ist in diesen Fällen obsolet.