Straftat und Aufenthaltserlaubnis: Die ausländerrechtlichen Folgen einer Verurteilung
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Die Verurteilung wegen einer Straftat kann für Ausländer erhebliche Folgen nach sich ziehen. Neben der eigentlichen Strafe durch die Verurteilung müssen Ausländer auch stets mit Problemen in Hinblick auf Aufenthaltstitel oder gar mit einer Abschiebung rechnen.
Wie erfährt die Ausländerbehörde von einer begangenen Straftat?
Sobald ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird, erfolgt gem. § 42 MiStra eine Mitteilung an die zuständige Ausländerbehörde. Mit ausländerrechtlichen Konsequenzen ist allerdings nur zu rechnen, wenn es auch zu einer Verurteilung kommt.
Was passiert mit meiner Aufenthaltserlaubnis nach einer Verurteilung?
Zunächst kommt es ganz maßgeblich darauf an, zu welcher Strafe Sie verurteilt worden sind. Pauschal lässt sich sagen, dass je höher die Strafe ausfällt, desto schwerwiegender können auch die ausländerrechtlichen Folgen sein.
Ausweisung
Eine der schwerwiegendsten ausländerrechtlichen Folgen ist die sog. Ausweisung. Die Behörde hat im Rahmen der Ausweisungsentscheidung eine Abwägung zwischen dem Ausweisungsinteresse (§ 54 AufentG) und dem Bleibeinteresse (§ 55 AufenthG) zu treffen. Vorstrafen wirken sich erheblich auf das Ausweisungsinteresse aus. Es empfiehlt sich, frühzeitig einen spezialisierten Rechtsanwalt zu kontaktieren, um eine drohende Abschiebung zu verhindern.
Niederlassungserlaubnis / Einbürgerung
Schließlich kann sich eine Verurteilung auch negativ auf die weitere Integration im Deutschland auswirken, indem die Voraussetzungen für einen unbefristeten Aufenthaltstitel in Form der Niederlassungserlaubnis oder sogar der Einbürgerung nicht mehr vorliegen.
In der Regel sind Verurteilungen zu Geldstrafen bis zu 90 Tagessätzen oder zu Bewährungsstrafen bis zu drei Monaten unbeachtlich.
Wie lange werden Vorstrafen berücksichtigt?
Inwieweit Vorstrafen berücksichtigt werden, hängt insbesondere von der Höhe der Strafe ab. Eintragungen im Bundeszentralregister werden nach bestimmten Zeiten getilgt. Je höher die Strafe, desto länger die Tilgungsfrist. Die Eintragungen bleiben in jedem Fall mindestens fünf Jahre gespeichert, bevor diese getilgt werden.