Die Scheinehe

Rechtsanwalt Scheinehe goldene Trauringe

Mit dem Vorwurf einer sog. Scheinehe bin ich als ein im Ausländerrecht spezialisierter Rechtsanwalt regelmäßig konfrontiert. Die Eheschließung hat ausländerrechtlich eine große Bedeutung. Insbesondere berechtigt sie zum Ehegattennachzug im Sinne der Familienzusammenführung. Ehegatten haben einen Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Führung einer ehelichen Lebensgemeinschaft, sofern die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind.

 

Die Grundvoraussetzungen: Eine wirksame Eheschließung

Um in den Genuss des Ehegattennachzugs zu gelangen, muss eine wirksame Eheschließung vorliegen. Seitens der Behörden wird immer wieder behauptet, dass lediglich eine sog. Scheinehe vorliege. Als Folge dessen besteht auch kein Anspruch auf Ehegattennachzug.

 

Was ist eine Scheinehe?

Der Begriff Scheinehe ist umgangssprachlich und beschreibt das Vorliegen der Voraussetzungen des § 27 Abs. 1a Nr. 1 AufenthG. Das Bundesverwaltungsgericht definiert eine solche Ehe wie folgt:

„Wenn die Eheschließung nicht zu dem Zweck diente, eine – in welcher Form auch immer zu führende – eheliche Lebensgemeinschaft zu begründen, sondern einen anderen Zweck verfolgte, insbesondere den, dem ausländischen Partner ein sonst nicht zu erlangendes Aufenthaltsrecht zu verschaffen.“

Insbesondere folgende Anhaltspunkte sprechen für eine Scheinehe:

  • Verständigungsprobleme (Ehegatten spreche keine gemeinsame Sprache);
  • Hoher Altersunterschied;
  • Suchterkrankung des deutschen Ehegatten;
  • Zusammenleben eines Ehepartners mit Dritten;
  • Mangelnde Kenntnisse über persönliche Informationen des Ehepartners;
  • Frühere Scheinehen eines Ehepartners.

Diese Auflistung ist keineswegs abschließend. Zudem ist zu berücksichtigen, dass angebliche Indizien im Sinne einer Gesamtbetrachtung gewertet werden müssen.

 

Wie kann ich beweisen, dass ich keine Scheinehe führe?

Erforderlich ist der Nachweis einer ehelichen Lebensgemeinschaft. Der Führung des Nachweises erweist sich in der Praxis als schwierig. Es ist in jedem Fall anzuraten, jedes Dokument, das für eine Liebesbeziehung bzw. eine Ehe spricht, aufzubewahren, um es gegebenenfalls der Behörde bzw. dem Gericht vorlegen zu können. Es bieten sich insbesondere folgende Möglichkeiten an:

  • Chatverläufe (Facebook, Whatsapp, etc.);
  • Rechnungen gemeinsamer Erlebnisse (Hotelbesuche, Restaurants, etc.);
  • Fotos;
  • Zeugen.

Die Anforderungen der Behörde sind nicht immer nachvollziehbar. Teilweise soll eine getrennte Befragung der Ehepartner den Verdacht einer Scheinehe ausmerzen bzw. diesen bestätigen. An dieser Art von Befragung würden vermutlich zahlreiche deutsche Ehepartner, die seit Jahrzehnten zusammenleben, scheitern.

 

Scheinehe: Strafen?

Die „Scheinehe“ an sich stellt keinen Straftatbestand dar und ist somit auch nicht unmittelbar strafbar. Allerdings gilt zu beachten, dass eine Scheinehe in der Regel dazu dient, einen Aufenthaltstitel zu erlangen. Hierfür ist es erforderlich, gegenüber Behörden Angaben zu machen.

In § 95 Abs. 2 Nr. 2 AufenthG ist insbesondere geregelt, dass es strafbar ist, unrichtige oder unvollständige Angaben gegenüber Behörden zu machen, um einen Aufenthaltstitel zu erlangen. Das Gesetz sieht hierfür eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren vor.

Es ist jedoch zu beachten, dass nicht jede mögliche Unterstellung seitens der Behörden direkt zu einer Verurteilung führen wird. Es sind äußerst strenge Anforderungen an den Nachweis einer  „Scheinehe“ zu stellen.

Sollten Sie eine Vorladung der Polizei erhalten haben, empfehle ich ausdrücklich, einen versierten Strafverteidiger zu kontaktieren und zunächst zu schweigen.