Niederlassungserlaubnis (unbefristeter Aufenthaltstitel)

Grafik Integration bzgl. Niederlassungserlaubnis

Als Rechtsanwalt im Ausländerrecht zeige ich Ihnen auf, unter welchen Voraussetzungen die Erlangung der Niederlassungserlaubnis in Deutschland möglich ist.

Aufenthaltstitel werden in der Regel immer befristet erteilt. Eine Ausnahme hiervon sind die Niederlassungserlaubnis und die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU. Beide Aufenthaltstitel zeichnen sich dadurch aus, dass sie unbefristet gelten. Durch die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis verfestigt sich der Aufenthalt des Ausländers in der Bundesrepublik Deutschland und spiegelt sinnbildlich eine erfolgreiche Integration im Land wieder. Sie ist rechtlich gesehen die „stärkste“ Form eines Aufenthaltstitels. Zudem ist mit der Erteilung der Weg zu einer erfolgreichen Einbürgerung, sofern dieser Schritt tatsächlich gewünscht ist, geebnet.

 

Voraussetzungen Niederlassungserlaubnis

Die Grundvoraussetzungen sind in § 9 AufenthG geregelt. Demnach müssen insbesondere folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Seit 5 Jahren rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland;
  • Lebensunterhalt muss gesichert sein;
  • Altersvorsorge: Zahlung von Rentenversicherungsbeiträgen über einen Zeitraum von 60 Monaten;
  • Sprachkenntnisse (Niveau B1);
  • Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung;
  • Ausreichender Wohnraum.

Von diesen Grundvoraussetzungen gibt es allerdings in bestimmten Fällen einige Abweichungen.

 

Ist es möglich, schon früher als nach fünf Jahren eine Niederlassungserlaubnis zu erhalten?

Es gibt einige Sonderregelungen. Bestimmte Personengruppe gelten als besonders privilegiert und können die unbefristete Aufenthaltserlaubnis schon erlangen, bevor Sie die Voraussetzungen des § 9 AufenthG vollständig erfüllen.

Hoch Qualifizierte können beispielsweise ohne vorherige Aufenthaltszeit eine Niederlassungserlaubnis erhalten. Absolventen deutscher Hochschulen bereits nach 2 Jahren.

 

Darf ich mit einer Niederlassungserlaubnis arbeiten? 

Ja. Die Niederlassungserlaubnis berechtigt zur Erwerbstätigkeit.

 

Niederlassungserlaubnis Antrag

Der Antrag ist stets bei der zuständigen Ausländerbehörde zu stellen. Welche Ausländerbehörde zuständig ist, richtet sich nach dem Wohnort des Antragstellers. Die Bearbeitungszeit des Antrags darf gem. § 75 VwGO einen Zeitraum von 3 Monaten nicht überschreiten. In der Praxis sind die Ausländerbehörden oftmals überlastet und die Bearbeitung nimmt weitaus mehr Zeit in Anspruch. Sofern alle Unterlagen vorliegen und die Ausländerbehörde den Antrag nach 3 Monaten noch immer nicht beschieden hat, besteht die Möglichkeit, eine Untätigkeitsklage vor dem Verwaltungsgericht zu erheben.

 

Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU

Für Unionsbürger gelten besondere Regelungen. Dieser Aufenthaltstitel gilt ebenfalls unbefristet. Die Voraussetzungen richten sich nach § 9a AufenthG und entsprechen weitestgehend denen der nationalen Niederlassungserlaubnis. Allerdings ist der Nachweis der Zahlung von Rentenversicherungsbeiträgen nicht notwendig.

Mit einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU ist es möglich, sich in jedem Mitgliedsstaat niederzulassen.

Ausländer, die eine Niederlassungserlaubnis in einem Mitgliedstaat außerhalb von Deutschland erhalten haben, können sich auch in Deutschland dauerhaft niederlassen (§ 38a AufenthG).

Weitere Besonderheiten für Unionsbürger