Visum abgelehnt? Die Remonstration im Visumverfahren
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Der Moment der Ablehnung eines Visumantrags ist für viele Antragsteller enttäuschend – besonders nach monatelangem Warten. Im Jahr 2019 stellten mehr als zwei Millionen Menschen einen Visumantrag bei deutschen Auslandsvertretungen, doch rund 260.000 wurden abgelehnt. Wer sich mit der Entscheidung nicht abfinden möchte, hat zwei Möglichkeiten:
- Remonstration: Eine erneute Prüfung durch die zuständige Auslandsvertretung.
- Klage: Eine gerichtliche Überprüfung durch das Verwaltungsgericht Berlin.
In den meisten Fällen ist die Remonstration der erste Schritt, da sie schneller und kostengünstiger als eine Klage ist.
Hinweis: Viele Botschaften haben die Remonstration im Rahmen eines Pilotprojekts ausgesetzt. In diesem Fall besteht nur die Möglichkeit, eine Klage zu erheben oder einen neuen Antrag zu stellen.
Was ist eine Remonstration?
Die Remonstration ist ein Verfahren, bei dem die deutsche Auslandsvertretung die Ablehnung des Visums überprüft. Ziel ist es, die ursprüngliche Entscheidung zu revidieren und das Visum doch noch zu erteilen. Eine gute Begründung ist essenziell – am besten erstellt durch einen spezialisierten Rechtsanwalt.
Klage oder Remonstration – Welche Option ist besser?
Vorteile der Remonstration:
✔ Kostengünstiger als eine Klage
✔ Schneller als ein Gerichtsverfahren
✔ Falls die Remonstration abgelehnt wird, kann immer noch Klage eingereicht werden
In den meisten Fällen wird daher zuerst die Remonstration versucht, bevor der Klageweg beschritten wird.
Welche Fristen sind zu beachten?
Die Frist zur Einlegung der Remonstration beträgt:
- 1 Monat nach Erhalt des Ablehnungsbescheids
- Bis zu 1 Jahr, falls keine Rechtsbehelfsbelehrung beigefügt wurde
Die Remonstration muss bei der Auslandsvertretung eingelegt werden, die den Visumsantrag bearbeitet hat.
Wie lange dauert die Bearbeitung einer Remonstration?
Die Bearbeitungszeit hängt von der jeweiligen Botschaft ab, dauert aber meist mehrere Wochen.
Ablehnung aufgrund fehlender Rückkehrbereitschaft
Der häufigste Grund für die Ablehnung eines Schengen-Visums ist der Vorwurf einer fehlenden Rückkehrbereitschaft. Häufig gibt es keine ausführliche Begründung, sondern lediglich eine entsprechende Ankreuzung im Bescheid.
Um die Erfolgsaussichten einer Remonstration zu erhöhen, muss der Antragsteller nachweisen, dass er oder sie persönlich und wirtschaftlich im Heimatland verwurzelt ist. Wichtige Nachweise sind:
✅ Familiäre Bindungen (z. B. Ehepartner, Kinder, pflegebedürftige Angehörige)
✅ Berufliche Tätigkeit oder laufendes Studium
✅ Eigentum wie Immobilien oder bedeutendes Vermögen
✅ Nachweise über wirtschaftliche Verpflichtungen
Geringe Erfolgsaussichten bestehen für Personen, die keine Familie, kein Einkommen und kein Eigentum haben, da die Botschaft dann oft eine fehlende Rückkehrperspektive unterstellt.
Wie sind die Erfolgsaussichten einer Remonstration?
Die Erfolgsaussichten sind einzelfallabhängig. Besonders bei Ablehnungen wegen fehlender Rückkehrbereitschaft kommt es darauf an, wie gut sich die persönliche Verwurzelung belegen lässt. Je stärker die Bindungen zum Heimatland, desto größer sind die Chancen.
Was tun, wenn die Remonstration abgelehnt wird?
Fällt der Remonstrationsbescheid erneut negativ aus, bleibt nur noch der Klageweg. Die Klage ist beim Verwaltungsgericht Berlin einzureichen und bietet eine letzte Möglichkeit, das Visum doch noch zu erhalten.
Fazit
Wenn Ansatzpunkte bestehen ist eine Remonstration oft die beste Option nach einer Visumsablehnung: kostengünstig, vergleichsweise schnell und ohne Risiko, da eine Klage weiterhin möglich bleibt. Wer eine Ablehnung erhält, sollte nicht zögern und sich professionellen Rat holen, um die Erfolgschancen zu maximieren.