Rechtsanwalt für Strafrecht in Essen
In kaum einem anderen Rechtsgebiet ist der Mandant existenzieller bedroht als im Strafrecht. Der Angeklagte bzw. die Angeklagte steht völlig alleine dem schier übermächtig wirkenden Staatsapparat gegenüber. Zumeist ist die Situation neu und überfordernd für die Mandanten, da sie nie zuvor im Fokus der Ermittlungen des Staates standen. An dieser Stelle ist es wichtig, dass ein kompetenter Strafverteidiger an ihrer Seite steht, der ihre Sorgen und Ängste ernst nimmt und ihnen unnachgiebig Beistand leistet.
„Verteidigung ist Kampf. Kampf um die Rechte des Beschuldigten im Widerstreit mit den Organen des Staates, die dem Auftrag zur Verfolgung von Straftaten zu genügen haben.“
— Hans Dahs (1969)
Sowohl im Ermittlungsverfahren als auch im Hauptverfahren ist es oftmals unerlässlich, einen Strafverteidiger an seiner Seite zu haben. Nur ein unüberlegter Satz bei der Polizei kann wegweisend für den Ausgang des Verfahrens sein.
Als Strafverteidiger bin ich einseitiger Interessenvertreter, das heißt, ich vertrete ausschließlich Ihre Interessen. Dazu bin ich berufsrechtlich verpflichtet. Ich werde mich konsequent für Sie einsetzen und mit Ihnen die erfolgversprechendste Lösung herausarbeiten. Anhand der Fakten werde ich Ihnen eine ehrliche Einschätzung geben und keine haltlosen Versprechungen machen.
Es spielt für mich keine Rolle, welche Taten Ihnen zur Last gelegt werden. Sie können mit mir offen reden. Ich garantiere Ihnen absolute Diskretion. Auch werde ich Sie nicht verurteilen, völlig unabhängig, ob sie schuldig sind oder nicht. Mit allen prozessualen Mitteln werde ich versuchen, das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erzielen.
Sie können mich jederzeit kontaktieren und einen Termin vereinbaren. Ich bin im Bereich des Strafrechts insbesondere bei folgenden Delikten tätig: